Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tagungszentrum Sindelfingen - tz-sifi.de - Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Die-Budgetoptimierer GmbH, Kolumbusstrasse 32, 71063 Sindelfingen
über die
Anmietung von Räumen in der Kolumbusstrasse 32, 71063 Sindelfingen
Stand 24.05.2018
Für Verträge über die Anmietung von Räumen in der Kolumbustasse 32, 71063 Sindelfingen zwischen der Die-Budgetoptimierer GmbH (nachfolgend Vermieter) und unseren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Rechtsverhältnisse
a) Veranstalter
Der Mieter gilt für die in den überlassenen Räumlichkeiten durchzuführende Veranstaltung als Veranstalter. Zur Kenntlichmachung der Tatsache, dass lediglich zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Mieter ein Rechtsverhältnis besteht, ist auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten etc. der Mieter als Veranstalter anzugeben.
b) Kein Gesellschaftsverhältnis
Durch den Mietvertrag wird ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien nicht begründet.
c) Mehrere Mieter / Vollmacht
Sind mehrere Personen oder Gesellschaften Mieter, so bevollmächtigten sie sich gegenseitig, Erklärungen, die gegen alle wirken, im Namen aller abzugeben und mit Wirkung für alle entgegenzunehmen, soweit sie nicht den Bestand des Vertrages betreffen. Tatsachen in der Person eines Mieters, die für den Vermieter Rechte begründen, gewähren dieselben Rechte gegenüber allen Mietern.
d) Verbraucher und Unternehmer
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet in vielerlei Hinsicht zwischen „Verbrauchern“ und Unternehmern“. Die Unterscheidung ist auch für bestimmte Aspekte unserer Verträge mit Mietern wichtig. Immer, wenn diese AGB-Klauseln bestimmte Rechte und Pflichten nur für Verbraucher statuieren, werden die folgenden gesetzlichen Definitionen der genannten Begriffe relevant.
- Der Mieter ist für Zwecke des Vertrages „Verbraucher“, wenn er den Vertrag als natürliche Person zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Der Mieter ist für die Zwecke des Vertrages hingegen „Unternehmer“, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
§ 2 Nachbuchung von Leistungen
Werden nach dem Abschluss des Mietvertrages noch weitere Zusatzleistungen (z.B. Getränke, Essen, Einrichtungsgegenstände) vom Mieter hinzugebucht, so hat der Mieter den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Mietpreis, Preis der Zusatzleistung, zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe an den Vermieter zu bezahlen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten (Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht bei verspäteter Zahlung)
Der Mietpreis sowie der vereinbarte Preis für die vereinbarten Zusatzleistungen (z.B. Nutzung Fahrstuhl, Verpflegung) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei verspäteter Übernahme des Mietobjektes oder vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Zusatzleistungen erfolgen nicht.
Alle an den Vermieter zu leistenden Zahlungen müssen von dem Mieter nach dem Erhalt der Rechnung grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto des Vermieters bezahlt werden. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf das Konto des Vermieters.
Bei Abschluss eines Vertrages 12 oder weniger Tage vor dem Mietbeginn, steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter eine kürzere Zahlungsfrist zu setzen. Auf die kürzere Zahlungsfrist wird der Vermieter den Mieter in der Rechnung gesondert hinweisen.
Kommt der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises und der vereinbarten Zusatzleistungen in Verzug, so kann der Vermieter die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter verweigern, bis der Mieter dem Vermieter einen Nachweis über die Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages vorlegt.
Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und die Vermieterin eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung von Rechnungen in elektronischer Form jederzeit widersprechen. In diesem Fall wird die Vermieterin die Rechnungen in Papierform an den Mieter stellen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist. Sofern die Vermieterin nur einen Hinweis versendet und der Mieter die Rechnung selbst abrufen kann oder die Vermieterin die Rechnung zum Abruf bereitstellt, ist die Rechnung zugegangen, wenn sie vom Mieter abgerufen worden ist. Der Mieter ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen.
Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Mieter den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Vermieterin übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie.
Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist die Vermieterin berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden. Die Kosten für die Übersendung von Papierrechnungen trägt der Mieter.
Sofern dem Mieter von der Vermieterin Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter zur Verfügung gestellt werden, sind diese vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Mieter davon Kenntnis erlangt, dass die Informationen von Unbefugten erlangt wurden, hat er die Vermieterin hierüber unverzüglich zu informieren.
§ 4 Ausfall der Veranstaltung aufgrund höher Gewalt
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten selbst. Ist der Vermieter für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt nicht unter den Begriff "höhere Gewalt".
§ 5 Rücktrittsrecht des Mieters
Der Vermieter räumt dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen ein:
a) Erklärung des Rücktritts ab 3 Wochen oder früher vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Mieter den Rücktritt von dem Vertrag ab drei Wochen oder früher vor dem Mietbeginn, so ist der Mieter nicht mehr zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises und nicht mehr zur Zahlung des vereinbarten Preises für die gebuchten Zusatzleistungen verpflichtet.
b) Erklärung des Rücktritts ab dem elften Tag vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Mieter den Rücktritt von dem Vertrag ab dem elften Tag vor dem Mietbeginn, so ist der Mieter noch dazu verpflichtet, 20 % des vereinbarten Mietpreises und des vereinbarten Preises für die gebuchten Zusatzleistungen zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe an den Vermieter zu bezahlen.
c) Erklärung des Rücktritts ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Mieter den Rücktritt von dem Vertrag ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn, so ist der Mieter noch dazu verpflichtet, 50 % des vereinbarten Mietpreises und des vereinbarten Preises für die Zusatzleistungen zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe an den Vermieter zu bezahlen.
d) Erklärung des Rücktritts später als ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn.
Die Erklärung des Rücktritts kann nur per Brief oder per Email an die Emailadresse info@tz-sifi.de erklärt werden. Maßgeblich für den Eintritt der jeweiligen Bedingung gemäß a) bis d) ist der Eingang der Erklärung bei dem Vermieter.
§ 6 Übergabe und Rückgabe der Mietsache
Mit Übernahme der Mieträume durch den Mieter gelten diese als in vertragsgemäßem Zustand übergeben; versteckte Mängel sind hiervon ausgenommen. Der Mieter hat bei der Übergabe für Ihn erkennbare Mängel des Mietobjektes unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Veränderungen am Mietobjekt und Einbauten, das Aufbringen von Farbe, das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten sowie Bohrungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Die Dekoration der angemieteten Räume durch den Mieter bedarf der Zustimmung des Vermieters. Für Dekorationszwecke dürfen nur schwer entflammbare oder mittels eines amtlich anerkannten Imprägnier Mittels schwer entflammbar gemachte Materialien verwendet werden. Das Verwenden von Feuer und offenes Licht (Streichhölzer, Funken o. ä.) ist auf dem gesamten Gelände der Alten Weberei Mittelstadt – Innenbereich und Außenbereich - untersagt. Kerzen dürfen nur innerhalb eines geeigneten Behälters verwendet werden, dessen Rand die Kerzenflamme überragt und vor dem umkippen schützt.
Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch an den Räumen nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner.
Gibt der Mieter die Mietsache - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm eingebrachten Gegenstände bis zur Beendigung der Mietzeit zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände wieder herzustellen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters den vertragsgemäßen Zustand wieder herstellen zu lassen. Einer vorhergehenden Abmahnung mit Fristsetzung bedarf es nicht, wenn dies die übliche Nutzung der vermieteten Räume durch den Vermieter unzumutbar erschweren würde.
§ 7 Nutzungsauflagen
a) Nutzungsänderungen
Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungsänderungen wie z.B. die Änderung des Programms oder der Art der Veranstaltung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit deren schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden.
b) Überlassung des Mietobjektes
Eine Überlassung des Mietobjektes - ganz oder teilweise - an Dritte ist dem Mieter nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von dem Vermieter gestattet.
c) Verantwortliche
Der Mieter hat dem Vermieter vor dem Beginn der Veranstaltung mindestens zwei Verantwortliche zu benennen, die insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für die Vermieter erreichbar sein müssen.
d) Tonanlage (Lautstärke)
Die Tonanlage ist so einzustellen, dass es bei der Benutzung nicht zur Belästigung anderer Mieter und der Nachbarschaft kommt.
e) Fluchtwege und Parkplätze
Der Mieter hat die Fluchtwege des Gebäudes und die Parkplätze der Firma Die-Budgetoptimierer GmbH freizuhalten.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt für die schuldhafte Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
Der Vermieter haftet für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter redlicherweise vertrauen darf. Sofern die Vermieter wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Vermieter haftet weiterhin unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
Im Übrigen haftet der Vermieter nicht.
Die sich aus den Absätzen 1 bis 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Vermieter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter hat einen Schaden bereits bei fahrlässigem Handeln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten.
Das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen hat der Mieter im Sinne von § 278 BGB im gleichen Umfang zu vertreten, wie eigenes Verschulden. Zu den Erfüllungsgehilfen zählen nur Personen, die auf Veranlassung oder Genehmigung des Mieters mit der Mietsache in Berührung kommen, insbesondere Gäste, Verwandte, Kunden, Caterer, Lieferanten.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die der Vermieter nicht zu vertreten hat, frei.
Für eingebrachte Gegenstände des Mieters, seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Mieter.
§ 10 Steuern und Genehmigungen
Der Mieter hat für seine Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die einschlägigen Vorschriften zu beachten.
Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, für alle Einnahmen der Veranstaltung (Karten, Programmverkauf etc.) Mehrwertsteuer zu entrichten, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und GEMA Gebühren, GVL Gebühren, Künstleraltersversorgungsabgaben, Ausländerlohnsteuer usw. termingerecht zu entrichten.
§ 11 Sicherheitsvorschriften und besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist für die Erfüllung aller anlässlich der Benutzung zutreffender bausicherheits, gesundheits und ordnungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere für die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung, der Gewerbeordnung, der Jugendschutzgesetze verantwortlich. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Versammlungsstättenverordnung zulässigen Besucherhöchstzahlen nicht überschritten werden. Abweichungen von dem in dem Mietvertrag vereinbarten Bestuhlungs- und Betischungsplänen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Auf dem gesamten Gelände des Mietobjekts, Innen- und Freiflächen, besteht ein absolutes Rauchverbot sowie ist die Verwendung von offenem Feuer und Licht untersagt, mit der Ausnahme für Kerzen gemäß § 4 Absatz 3 Satz 4 dieses Vertrages.
§ 12 Verbot des Werfens von Konfetti und Reis, Benutzung von Nebelmaschinen und das Anzünden von Wunderkerzen im Innen- und Außenbereich
Im Innen- und Außenbereich des Mietgegenstandes ist das Werfen von Konfetti- und Reis untersagt. Auch Nebelmaschinen dürfen im Innen- und Außenbereich des Mietgegenstandes nicht betrieben werden Auch ist das Anzünden und Abbrennen von Wunderkerzen im Innen- und Außenbereich ist verboten.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot des Werfens von Reis und Konfetti hat der Mieter dem Vermieter die entstehenden Mehrkosten der Endreinigung zur Beseitigung des Konfetti oder des Reis zu ersetzen, wenn der Mieter das Konfetti oder den Reis nicht vor der Rückgabe des Mietobjekts selbst wieder aus den Mieträumen entfernt.
§ 13 Hausordnung
Der Vermieter steht in allen Räumen und auf dem Gelände der Kolumbusstrasse 32, 71063 Sindelfingen das alleinige Hausrecht zu.
Die von dem Vermieter beauftragten Dienstkräfte üben gegenüber dem Mieter und neben dem Mieter auch unmittelbar gegenüber den Besuchern das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Besuchern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt.
Den von dem Vermieter beauftragten Dienstkräften ist ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Dem Mieter ist bekannt, dass einzelne Bereiche des Mietobjekts mittels Kameras bzgl. der Einhaltung der Hausordnung überwacht werden.
§ 14 Außerordentliche Kündigung vom Vertrag
Dem Mieter und dem Vermieter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere aus den nachfolgenden Gründen außerordentlich kündigen:
a) wenn die vom Mieter zu erbringende Sicherheitsleistung oder Mietzahlungen nicht rechtzeitig entrichtet wurden und der Mieter trotz Mahnung unter Fristsetzung nicht innerhalb der Frist gezahlt hat,
b) wenn durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist,
c) die für diese Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen.
Der Vermieter ist ferner berechtigt den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn
gegen die Sicherheitsvorschriften und insbesondere gegen das Rauchverbot und der Verwendung von offenem Licht oder Feuer durch den Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen verstoßen wird.
§ 15 Pflicht zum Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung des Vermieters
Bei einer außerordentlichen Kündigung hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Schadensersatz wie folgt:
a) Erklärung Kündigung ab dem elften Tag bis 3 Wochen vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Vermieter die Kündigung des Vertrages ab dem elften Tag vor dem Mietbeginn, so steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 20 % des vereinbarten Mietpreises und des vereinbarten Preises für die gebuchten Zusatzleistungen zu.
b) Erklärung der Kündigung ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Vermieter die Kündigung des Vertrages ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn, so steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises und des vereinbarten Preises für die gebuchten Zusatzleistungen zu.
d) Erklärung der Kündigung später als ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn.
Erklärt der Vermieter die Kündigung des Vertrages später als ab dem fünften Tag vor dem Mietbeginn, so steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises und des vereinbarten Preises für die gebuchten Zusatzleistungen zu.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
a) Vorbemerkung
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 312b BGB oder wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag gemäß § 312c BGB mit einem Mieter geschlossen, der Verbraucher ist, so kann dem Mieter der Verbraucher ist ein Recht zum Widerruf zustehen.
b) Widerrufsrecht des Mieters der Verbraucher ist bis zu 14 Tagen, Ausschluss der Widerrufsfrist
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Die-Budgetoptimierer GmbH
Kolumbusstr.32
71063 Sindelfingen
Tel (07031) 797211
Telefax (07031) 797266
E-Mail: info@tz-sifi.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Die-Budgetoptimierer GmbH, Kolumbusstr.32, 71063 Sindelfingen, Telefax (07031) 797266, E-Mail: info@tz-sifi.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen
bei der Erbringung von Dienstleistungen in Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§ 17 Hinweis gemäß § 36 VSBG (Keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle)
Der Vermieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 18 Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstandsvereinbarung
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Böblingen.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.