Tagungszentrum Sindelfingen Nutzungsbedingungen
§1 Vertragsgegenstand
- Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Räumlichkeiten incl. Flure unterliegen, für die in §2 festgelegte Dauer, der Nutzung.
- Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt.
- Von der Nutzung ausgeschlossene Gegenstände/Zubehör wird in der Buchungsbestätigung aufgeführt.
§2 Verwendung der Kaffeemaschine
Sollte die Verwendung der Kaffeemaschine vereinbart sein so wird der Zählerstand von der Übernahme bis zur Abgabe
in Rechnung gestellt bzw. gesondert abgerechnet.
§3 Nutzungsdauer
Der Nutzungsvertrag beginnt und endet mit der in der Buchungsbestätigungen vereinbarten Zeitraum. Werden die Räumlichkeiten über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus genutzt, wird eine Nutzungsgebühr in Höhe eines Tagessatzes in Rechnung gestellt.
§4 Zweck der Nutzung
- Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zweck zur Verfügung gestellt.
- Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in §1 festgelegten Vertragsgegenstand, nur zu dem vereinbarten Zweck
nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. - Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
§5 Zustand des Nutzungsgegenstandes
- Übernahmezustand: Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand übernommen.
- Übergabezustand: Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand (Zustand der Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr, Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand).
§6 Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr ist binnen 2 Wochen durch Überweisung auf die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Bankverbindung zu entrichten.
§7 Nachbuchung
Der Vermieter behält sich vor nachgebuchte Einrichtungsgegenstände und Nutzungskosten für Räume die zu Beginn
nicht vermerkt wurden, nachträglich mit den bei der Übergabe bekannten Kosten zu berechnen.
Tritt der/die Nutzungsberechtigte bis zu drei Wochen vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält
der Vermieter 20% der bereits gezahlten Nutzungsgebühr ein, bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Nutzungsbeginn
werden 50% der Summe einbehalten. Tritt der/die Nutzungsberechtigte später als 5 Tage vor dem Nutzungsbeginn
von diesem Vertrag zurück, so behält der Vermieter die gesamte Summe ein.
§8 Inkrafttreten des Vertrages
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an den Vermieter gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in §5 genannten Termin beim Vermieter eingegangen ist.
§9 Kaution
Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine Kaution