Tagungsraum in Sindelfingen

Schnell, flexibel und unkompliziert für Ihre Tagung mit umfassenden Service direkt buchbar in Top Lage zu Top Kondtionen, ob nur für paar Stunden oder regelmäßige Veranstaltungen.

Konferenzraum in Sindelfingen

Sie arbeiten von zu Hause und benötigen für ein wichtiges Gespräch einen Raum? Ob einmalig oder regelmäßig wird finden eine Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Seminarraum in Sindelfingen

Für Ihre Schulungen haben wir die passenden Räumlichkeiten. Auf 3 Etagen verteilt haben wir ja nach Anzahl und Nutzungsdauer auch passende Schulungsräume für Ihre Bedürfnisse.

Vernissage in Sindelfingen

Sie planen eine Ausstellung und suchen dafür noch einen geeigneten Raum mit tollem Ambiente und guter Erreichbarkeit. Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Sie haben Fragen? +49 7031 79 72 11

Nutzungsbedingungen

Tagungszentrum Sindelfingen Nutzungsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

  • Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Räumlichkeiten incl. Flure unterliegen, für die in §2 festgelegte Dauer, der Nutzung.
  • Die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt.
  • Von der Nutzung ausgeschlossene Gegenstände/Zubehör wird in der Buchungsbestätigung aufgeführt.

§2 Verwendung der Kaffeemaschine

Sollte die Verwendung der Kaffeemaschine vereinbart sein so wird der Zählerstand von der Übernahme bis zur Abgabe
in Rechnung gestellt bzw. gesondert abgerechnet.

§3 Nutzungsdauer

Der Nutzungsvertrag beginnt und endet mit der in der Buchungsbestätigungen vereinbarten Zeitraum. Werden die Räumlichkeiten über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus genutzt, wird eine Nutzungsgebühr in Höhe eines Tagessatzes in Rechnung gestellt.

§4 Zweck der Nutzung

  • Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für den in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zweck zur Verfügung gestellt.
  • Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in §1 festgelegten Vertragsgegenstand, nur zu dem vereinbarten Zweck
    nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
  • Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

§5 Zustand des Nutzungsgegenstandes

  • Übernahmezustand: Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand übernommen.
  • Übergabezustand: Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand (Zustand der Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr, Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand).

§6 Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr ist binnen 2 Wochen durch Überweisung auf die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Bankverbindung zu entrichten.

§7 Nachbuchung

Der Vermieter behält sich vor nachgebuchte Einrichtungsgegenstände und Nutzungskosten für Räume die zu Beginn
nicht vermerkt wurden, nachträglich mit den bei der Übergabe bekannten Kosten zu berechnen.

Tritt der/die Nutzungsberechtigte bis zu drei Wochen vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält
der Vermieter 20% der bereits gezahlten Nutzungsgebühr ein, bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Nutzungsbeginn
werden 50% der Summe einbehalten. Tritt der/die Nutzungsberechtigte später als 5 Tage vor dem Nutzungsbeginn
von diesem Vertrag zurück, so behält der Vermieter die gesamte Summe ein.

§8 Inkrafttreten des Vertrages

Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an den Vermieter gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in §5 genannten Termin beim Vermieter eingegangen ist.

§9 Kaution

Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine Kaution

Copyright 2024 Tagungszentrum Sindelfingen. All Rights Reserved. | BY IT & Design
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.